Gestützt auf Artikel 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Törbel ab dem 20. April 2026 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Die Gesamtrevision beinhaltet die Synthese und Aktualisierung der Nutzungsplanung (Zonennutzunspläne, Bau- und Zonenreglement und erläutender Bericht).
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung an den Gemeinderat zu richten.
Das weitere Vorgehen präsentiert sich wie folgt: