Gestützt auf Artikel 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Gemeinde Törbel in Bezug auf die Gesamtrevision der Nutzungsplanung ein Mitwirkungsverfahren durch.
Die Bevölkerung soll über die zu erarbeitenden Pläne, die damit verfolgten Ziele und das Vorgehen bei der Gesamtrevision informiert werden.
Im Anschluss an die Informationsveranstaltung vom 04. Februar 2026 können die Dokumente des Vorentwurfs der Gesamtrevision (Zonennutzungspläne, Bau- und Zonenreglement, erläuternder Bericht) ab dem 06. Februar 2026 bis zum 10. März 2026 zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann der Vorentwurf von allen Interessierten eingesehen werden. Schriftliche Vorschläge können in dieser Zeit bei der Gemeinde eingereicht werden.
Das Verfahren der Gesamtrevision der Nutzungsplanung präsentiert sich wie folgt: