Die Fassungen 5 und 6 werden wieder gemäss Plan betrieben (2-Wochen-Rhythmus).
Alle Bewirtschafter haben sich an die jeweiligen Berieselungspläne und das Berieselungsreglement zu halten. Ausserhalb der vorgegebenen Zeiten dürfen die Beriesler (kleine und grosse) nicht in Gang gesetzt werden.