Wildruhgebiet

Die Wildruhezone ist ein Gebiet, welches auf Ersuchen der Jäger und im Einverständnis mit der Gemeinde, vom Staatsrat zur Wildruhezone erklärt wurde.

Der entsprechende Entscheid ist im Amtsblatt Nr 27 vom 04.07.08, durch den Staat Wallis veröffentlicht worden. Die Wildruhezone ist zeitlich begrenzt. D.h., dass zwischen dem 15. Dezember und dem 15. April die Wanderwege benutzt aber nicht verlassen werden können. Die Zone dient zum Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel.

Das Gebiet liegt zwischen «Hannig», «Breitmatte», «Diebja», «Zen Tennu», «Märufelli», «Unnerflieh», «Burgu», «Honegga». Am Mitteilungskasten der Gemeinde Törbel, ist eine Karte angeschlagen und das Gebiet ist im Gelände markiert.

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